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Philipp Wiesenecker
Dr. Philipp Wiesenecker ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Fokus auf Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite. Seine Spezialgebiete sind insbesondere Betriebsverfassungsrecht, Digitalisierungs- und Infrastrukturprojekte, Beratung von Unternehmen und öffentlicher Hand zur Digitalisierung und das Führen von Verhandlungen mit Betriebsräten und in Einigungsstellen zu Restrukturierungen, Betriebsübergängen und sonstigen Transformationen. Er leitet die Praxisgruppe Arbeitsrecht bei GvW Graf von Westphalen.
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