Die Idee der Selbstgesetzgebung, als Grundprämisse einer demokratischrechtsstaatlichen Ordnung, ist haltlos
geworden. Das darin vorausgesetzte Legitimationssubjekt verschwindet gegenwärtig zunehmend hinter einem Recht, das sich in transnationaler Konstellation aus den »entgrenzten« Verstrickungen verschiedener Rechtsordnungen bildet. Dass und wie vor diesem Hintergrund das Verhältnis von Recht und Demokratie neu erschlossen werden muss, zeigt Johannes Haafs Studie eindrücklich auf.
Dass die Ausübung von Herrschaft sich nur demokratisch legitimieren lässt, auf diese Einsicht stützt sich ein Großteil der Demokratie- und Verfassungstheorie. Sie wird von der Herausbildung transnationaler, sich füreinander öffnender und sich miteinander verschränkender Rechtsordnungen und der damit einhergehenden Diffusion von Herrschaftskompetenzen grundsätzlich infrage gestellt. Die Studie geht diesem Problem nach, indem sie den Zusammenhang von subjektiver Berechtigung und demokratischer Befähigung in den Fokus rückt. Sie argumentiert, dass fundamentale Rechte als ein Medium der Demokratie fungieren, indem sie die Verallgemeinerungen der Herrschaft egalitär durchbrechen können. Von entscheidender Bedeutung ist dafür allerdings nicht der Inhalt der Rechte. Zentral ist vielmehr, im Anschluss an Claude Lefort, ihre Position als der »letzte Bezugsrahmen« des Rechts. Über dieses Potential grundlegender Rechte befinden in der transnationalen Konstellation die jeweiligen Entgrenzungsformen, denn sie prägen und formieren die Verstrickungen des Rechts. Ihre kritische Analyse legt offen, dass sich die Ausweitung der (Menschen-)Rechte selbst unterläuft, wenn sie als ein situatives Verhältnis von materiellen Ansprüchen wirksam wird statt als Formalisierung von gleichen Teilhabemöglichkeiten.