Wir müssen das Verhältnis zwischen Menschenrechten und Souveränität neu überdenken.Normalerweise wurde diese (Souveränität) als ihre Manifestation oder Manifestationen in der Staatsmacht verstanden. Also aus einem Spannungsverhältnis heraus, angesichts der Notwendigkeit, die Staatsgewalt den Parametern einer strengen Legalität in Bezug auf die Menschenrechte zu unterwerfen. Die Beziehung zwischen den Menschenrechten und dem Staat ist komplex. Der Staat ist direkt oder indirekt verantwortlich, auch wenn er letztlich immer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Bei jedem Akt der Menschenrechtsverletzung ist der Staat durch Handeln oder Unterlassen präsent.Der Staat muss auch die Menschenrechte fördern, respektieren und schützen.Angesichts der Komplexität und Unklarheit des Staates in Bezug auf die Menschenrechte wurden diese als Grenzen der staatlichen Souveränität und Macht interpretiert.Wir wollen das Problem auf eine andere Art und Weise betrachten. Nachdenken über die Volkssouveränität in ihrem Verhältnis zu den Menschenrechten. In diesem Licht stehen Volkssouveränität und Menschenrechte in einem Zusammenhang. Ersteres kann man sich ohne Letzteres nicht vorstellen. Dies sind materielle und formale Bedingungen der Staatsbürgerschaften, die ein souveränes Volk bilden.