Zum Werk
Das römische Privatrecht ist eine wesentliche Quelle des modernen Zivilrechts in Deutschland und in den meisten europäischen Staaten. Seine Kenntnis ist daher nicht nur von rechtshistorischem Interesse, sondern trägt auch zum Verständnis zahlreicher Rechtsinstitute des geltenden Rechts bei.
Das bedeutende Lehrbuch gibt einen fundierten Einblick in das römische Privatrecht. Sein Aufbau orientiert sich an der Systematik des römischen Rechts.
Das Werk behandelt neben den allgemeinen Grundlagen und Grundbegriffen des römischen Rechts einschließlich der allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regelungen das Personenrecht, das Sachenrecht, das Obligationenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
Außerdem gibt es einen kurzen Überblick zum römischen Zivilprozessrecht.
Anhand lateinisch-deutscher Rechtsquellen wird der Leser darüber hinaus mit dem Quellenstudium vertraut gemacht. Auch werden zahlreiche Parallelen zum aktuellen Recht in Deutschland und der Schweiz gezogen. Damit wird die Darstellung besonders anschaulich und verständlich.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung der wesentlichen Rechtsfiguren des römischen Privatrechts
- vergleichende Hinweise zu Rechtsinstituten des geltenden Rechts
- zahlreiche lateinisch-deutsche Texte römisch-rechtlicher Rechtsquellen
- Hinweise auf die Fortentwicklung von Rechtsinstituten bis in die aktuelle Zeit
Zur Neuauflage
Für die 21. Auflage wird das Werk an zahlreichen Stellen neuen rechtshistorischen Erkenntnissen angepasst. Thematisch werden insbesondere die Darstellungen zum Personen- und Erbrecht erweitert. Die Behandlung der Prozessformeln und Anspruchsgrundlagen werden präzisiert. Außerdem werden in die Neuauflage weitere Quellentexte des römischen Rechts aufgenommen.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendare.